Allgemeine Geschäftsbedingungen von Frank Lenßen “Wordflow”
(Wordflow-Akademie)
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Frank Lenßen Wordflow, im Folgenden „FLW“, gegenüber Kunden und Teilnehmenden. Sie betreffen insbesondere öffentliche Schulungstermine, Firmen- und Inhouse-Schulungen, Online-Schulungen, Web Based Trainings, Fernlehrgänge, die Bereitstellung von Schulungsunterlagen für Schulungsanbieter sowie Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und Kommunikation.
Das Schulungs- und Beratungsangebot von FLW richtet sich grundsätzlich an Unternehmer, Selbständige, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen. Soweit einzelne Leistungen ausdrücklich auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern erbracht werden oder zwingende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden, gelten diese vorrangig.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn FLW ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn FLW in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss und Anmeldung
Die Anmeldung oder Beauftragung kann telefonisch, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald FLW die Anmeldung oder Beauftragung bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Bei Schulungen erhält der Kunde in der Regel eine Anmelde- oder Auftragsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigung enthält oder verweist auf den wesentlichen Leistungsumfang und diese AGB.
Da die Teilnehmerzahl für Schulungen begrenzt sein kann, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemeldete Teilnehmende über die maßgeblichen Teilnahmebedingungen, insbesondere Nutzungsrechte, Aufzeichnungsverbote und Datenschutzinformationen, zu informieren.
Bei Fernlehrgängen kommt der Vertrag nach Maßgabe des jeweiligen Fernunterrichtsvertrages zustande. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird der Vertrag in einer dauerhaft speicherbaren Form zur Verfügung gestellt.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Schulungsbeschreibung, Fernunterrichtsvertrag, Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung.
Zu den Leistungen können insbesondere Präsenzunterricht, Live-Online-Unterricht, Lernplattformzugänge, Web Based Trainings, Prüfungsleistungen, Zertifikate, Übungen, Musterdokumente, Präsentationsunterlagen, Beratungsgespräche, Workshops, Analysen, Empfehlungen und begleitende Kommunikation gehören.
FLW ist berechtigt, Inhalte, Methoden, Abläufe, eingesetzte Tools oder Materialien geringfügig zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die vereinbarten Lern- oder Leistungsziele nicht gefährdet werden.
4. Öffentliche Schulungen, Online-Schulungen und Inhouse-Schulungen
Öffentliche Schulungen finden zu den von FLW bekanntgegebenen Terminen und in dem angegebenen Format statt. Online-Schulungen werden über geeignete Videokonferenz-, Kommunikations- oder Lernplattformen durchgeführt.
Bei Firmen- und Inhouse-Schulungen werden Inhalt, Termin, Ort, Format, technische Voraussetzungen und organisatorische Mitwirkungspflichten individuell vereinbart. Soweit die Durchführung beim Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort erfolgt, stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten, Technik, Internetzugang und sonstige erforderliche Voraussetzungen bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Schulung berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung, sofern FLW die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.
FLW kann einen vorgesehenen Trainer durch eine andere fachlich geeignete Person ersetzen. Soweit für eine bestimmte Schulung besondere Akkreditierungs- oder Zulassungsvoraussetzungen bestehen, wird FLW eine entsprechend qualifizierte Person einsetzen.
5. Web Based Trainings und Lernplattformen
Web Based Trainings können als eigenständige Leistung oder ergänzend zu Schulungen und Prüfungen bereitgestellt werden. Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Kunde und die Teilnehmenden sind verpflichtet, die technischen Mindestvoraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Plattform zu erfüllen. FLW schuldet keine Verantwortung für Störungen, die aus der technischen Umgebung des Kunden, aus Internetstörungen außerhalb des Einflussbereichs von FLW oder aus nicht unterstützten Endgeräten resultieren.
Soweit für WBTs Nutzungszeiträume vereinbart werden, endet der Zugang mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Eine dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Plattformfunktionen oder Drittanbieter-Tools wird nicht zugesichert, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Fernlehrgänge
Für Fernlehrgänge gelten ergänzend die Regelungen des jeweiligen Fernunterrichtsvertrages. Bei Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen AGB und zwingenden gesetzlichen Regelungen zum Fernunterricht gehen die zwingenden gesetzlichen Regelungen vor.
Gegenstand eines Fernlehrgangs können die Bereitstellung von Lehrmaterialien, Zugang zu Online-Plattformen, Betreuung, Lernerfolgskontrolle, Prüfungsabnahme und Zertifikat sein, soweit dies im jeweiligen Vertrag vereinbart ist.
Zahlungen für Fernlehrgänge richten sich nach dem jeweiligen Fernunterrichtsvertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Konkrete Preise und Teilleistungen werden nicht in diesen AGB aufgeführt, sondern im Vertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
Kündigung und Widerruf richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den Vertragsunterlagen. Soweit das Fernunterrichtsschutzgesetz Anwendung findet, bleiben die dortigen Rechte der Teilnehmenden unberührt.
7. Absagen, Stornierungen und Terminverschiebungen durch den Kunden
Der Kunde kann gebuchte Leistungen nach Maßgabe der folgenden Regelungen absagen oder verschieben, sofern keine abweichende individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei öffentlichen Schulungsterminen ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis zu dem in Angebot, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung genannten Zeitpunkt möglich. Erfolgt die Stornierung später oder erscheint der angemeldete Teilnehmer nicht, kann FLW eine angemessene Ausfallvergütung verlangen. Prüfungsgebühren oder Drittanbietergebühren werden nur nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung oder der Bedingungen des jeweiligen Anbieters berechnet.
Bei Firmen- und Inhouse-Schulungen ist eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt möglich. Bei kurzfristiger Stornierung oder Verschiebung kann FLW eine angemessene Vergütung für bereits entstandene Aufwendungen, blockierte Ressourcen und den Ausfall verlangen.
Individuell vereinbarte Stornierungs- und Verschiebungsfristen gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.
8. Absagen, Verlegungen und Durchführungsabweichungen durch FLW
FLW behält sich Absagen, Verlegungen oder Formatänderungen aus wichtigem Grund vor. Wichtige Gründe sind insbesondere Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfall des Trainers, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Unbenutzbarkeit von Schulungsräumen oder technische Störungen, die FLW nicht zu vertreten hat.
Bei Absage oder Verlegung aus wichtigem Grund wird FLW nach Möglichkeit einen Ersatztermin, einen alternativen Veranstaltungsort oder ein anderes geeignetes Format anbieten. Bereits gezahlte Vergütungen werden nach Wahl des Kunden erstattet oder auf den Ersatztermin bzw. ein anderes Leistungsangebot angerechnet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit FLW die Absage oder Verlegung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Bei Terminen oder Standorten mit ausdrücklicher Termin- oder Standortgarantie gilt die Garantie für die Durchführung im vereinbarten Rahmen. Änderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten.
9. Vergütung, Fälligkeit und Kosten
Die Vergütung richtet sich nach Angebot, Auftragsbestätigung, Vertrag oder sonstiger individualvertraglicher Vereinbarung. Konkrete Preise, Einzelbeträge, Pauschalen oder Gebührensätze sind nicht Bestandteil dieser AGB.
Alle Vergütungen verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fehlt eine Vereinbarung, gilt die gesetzliche Fälligkeit.
Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten bei Inhouse- oder Vor-Ort-Leistungen werden nach Vereinbarung als Pauschale oder nach Aufwand berechnet. Details ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder gesonderter Vereinbarung.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
10. Bereitstellung von Schulungsunterlagen für Schulungsanbieter
Soweit FLW Schulungs- oder Trainingsunterlagen, Präsentationen, Handouts, Übungen, Muster, Skripte, Prüfungs- oder Vorbereitungsmaterialien an Schulungsanbieter bereitstellt, richtet sich der Umfang der Nutzung nach der jeweiligen Lizenz- oder Nutzungsvereinbarung.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erhält der Schulungsanbieter lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, die vereinbarte Zielgruppe und den vereinbarten Zeitraum.
Eine Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Nutzung für eigene Produkte, Einstellung in Lernplattformen, öffentliche Zugänglichmachung oder Verwendung zur Erstellung konkurrierender Unterlagen ist nur zulässig, wenn FLW dies ausdrücklich schriftlich erlaubt hat.
Der Schulungsanbieter hat sicherzustellen, dass eigene Trainer, Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Kunden und Teilnehmende die Nutzungsbeschränkungen einhalten. Urhebervermerke, Markenhinweise und sonstige Rechtehinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
11. Urheberrechte und Nutzungsrechte an Schulungsunterlagen
FLW behält sich sämtliche Rechte an Schulungs- und Trainingsunterlagen, Konzepten, Präsentationen, Arbeitsblättern, Übungen, Mustern, elektronischen Dateien, WBT-Inhalten und sonstigen Materialien vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Teilnehmende erhalten, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, dauerhaftes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die im Rahmen der Veranstaltung überlassenen Unterlagen für eigene interne Lern- und Arbeitszwecke zu nutzen.
Kein Teil der Unterlagen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FLW vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, weiterverkauft, in elektronischen Systemen verarbeitet, für eigene Schulungen verwendet oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden.
Video-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen von Online-Schulungen, Web Based Trainings, Beratungen oder Workshops sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FLW nicht gestattet.
Soweit in Schulungen Software, Testsysteme oder Drittanbieterangebote eingesetzt werden, dürfen diese nicht kopiert, außerhalb des vorgesehenen Zwecks genutzt oder in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden.
12. Beratungsleistungen Informationssicherheit/Kommunikation
Beratungsleistungen können insbesondere Analysen, Workshops, Interviews, Risiko- und Maßnahmenbewertungen, Dokumentenreviews, Prozessberatung, Awareness-Maßnahmen, Umsetzungsempfehlungen und Begleitung bei Sicherheits- oder Managementsystemen umfassen.
FLW erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, regulatorischer oder zertifizierungsbezogener Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde bleibt für Entscheidungen, Umsetzung, Betrieb, Freigaben, Risikobehandlung, Managemententscheidungen, technische Konfigurationen und rechtliche Bewertungen verantwortlich. Empfehlungen von FLW ersetzen keine Rechtsberatung, behördliche Entscheidung oder Zertifizierungsentscheidung.
Der Kunde stellt FLW rechtzeitig die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Systemzugänge und Entscheidungen bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von FLW.
13. Personenbezogene Daten, Schulungstools und E-Mail-Kommunikation
FLW verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der jeweils bereitgestellten Datenschutzhinweise. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder andere datenschutzrechtlich erforderliche Vereinbarungen.
Im Rahmen von Schulungen, WBTs und Online-Angeboten können insbesondere folgende Tools oder vergleichbare Dienste eingesetzt werden: Slido für Übungsquizze, Flexiquiz für Prüfungsvorbereitungen, easyLMS für webbasierte Trainings sowie Microsoft Teams/Zoom o.ä. als Schulungsplattform bei Online-Schulungen.
Je nach Tool können insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Kommunikationsdaten, Teilnahme- oder Lernfortschrittsdaten verarbeitet werden. Der Kunde informiert angemeldete Teilnehmende über den Einsatz der Tools und stellt sicher, dass erforderliche Informationen oder Einwilligungen vorliegen, soweit der Kunde hierfür verantwortlich ist.
Die im Anmeldeprozess angegebenen E-Mail-Adressen können zur Vertragsdurchführung, Teilnehmerkommunikation und Information über vergleichbare Leistungen genutzt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Ein Widerspruch gegen werbliche Kommunikation ist jederzeit möglich.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentliche geschäftliche, technische, organisatorische, sicherheitsrelevante, personenbezogene oder strategische Informationen, die im Zusammenhang mit Schulungen, Beratungen, Unterlagen oder Projekten bekannt werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
15. Haftung
FLW gestaltet Schulungen, Übungen und Beratungen so, dass ein aufmerksamer Teilnehmer bzw. ein mitwirkungsbereiter Kunde die vereinbarten Lern- oder Leistungsziele erreichen kann. Für einen bestimmten Schulungs-, Prüfungs-, Zertifizierungs-, Umsetzungs- oder Beratungserfolg wird jedoch keine Haftung übernommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
FLW haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FLW nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine betragsmäßige Haftungsobergrenze kann individualvertraglich vereinbart werden. Konkrete Haftungsbeträge werden in diesen AGB nicht aufgeführt.
Von Kunden mitgebrachte Datenträger, Dateien, Software oder Zugänge dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit FLW auf Systemen von FLW verwendet werden. Verstößt der Kunde hiergegen und entsteht FLW hierdurch ein Schaden, bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.
16. Eingetragene Warenzeichen und Rechte Dritter
Erwähnte Produktnamen, Verfahren, Plattformen, Normen, Standards, Marken und sonstige Bezeichnungen können Rechte Dritter sein. FLW übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese frei von Schutzrechten Dritter sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Logos, Daten, Unterlagen oder Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. deren Nutzung im Rahmen des Auftrags zulässig ist.
17. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, Niedernhausen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit rechtlich zulässig, Wiesbaden. Für Fernlehrgänge und Verträge mit Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Gerichtsstandregelungen vorrangig.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform oder Schriftform, soweit gesetzlich zulässig und nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Individualabreden haben Vorrang.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
